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Baumpflege mit Herz und Können –
Für eine grüne Zukunft.
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F.A.Q.
Was umfasst die Baumpflege?
Baumpflege umfasst eine Reihe von Dienstleistungen, die darauf abzielen, die Gesundheit, Schönheit und Sicherheit Ihrer Bäume zu erhalten. Dazu gehören Baumschnitt, Kronenpflege, Entfernen von totem Holz, Krankheits- und Schädlingsbekämpfung und andere Maßnahmen zur Förderung des Wachstums und der Stabilität Ihrer Bäume.
Wie oft sollte ich meine Bäume pflegen lassen?
Die Häufigkeit der Baumpflege hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Baumart, dem Alter und dem Zustand des Baumes. In der Regel empfehlen wir jedoch eine regelmäßige Baumpflege alle 1-3 Jahre, um eine optimale Gesundheit und Struktur Ihrer Bäume zu gewährleisten.
Warum ist Baumpflege wichtig?
Regelmäßige Baumpflege ist wichtig, um die Vitalität Ihrer Bäume zu erhalten und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Dadurch können wir vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch Stürme, Krankheiten oder Schädlinge zu vermeiden und die Sicherheit Ihres Eigentums und Ihrer Familie zu gewährleisten.
Was beinhaltet eine Baumkontrolle?
Eine Baumkontrolle beinhaltet eine sorgfältige Inspektion der Bäume auf Anzeichen von Krankheiten, Schädlingsbefall, Strukturschwächen oder anderen potenziellen Gefahren. Unsere zertifizierten Baumexperten führen eine gründliche Bewertung durch und empfehlen geeignete Maßnahmen, um etwaige Probleme zu lösen.
Wie bestimmen Sie, ob ein Baum gefällt werden muss?
Unsere Baumexperten führen eine gründliche Untersuchung durch, um zu beurteilen, ob ein Baum gefällt werden muss. Wir berücksichtigen Faktoren wie den Gesundheitszustand, strukturelle Integrität, Standort, potenzielle Gefahren und Ihre individuellen Anforderungen, bevor wir eine Entscheidung treffen.
Benötige ich eine Genehmigung für die Baumfällung?
In Hamburg ist für eine Baumfällung eine Fällgenehmigung erforderlich. Die Baumschutzverordnung schützt Bäume, daher muss ein triftiger Grund vorliegen, um eine Genehmigung zu erhalten. Mögliche Gründe sind Baumkrankheit, Gefahr für Personen oder Sachen, Verlust ökologischer Funktion, mangelnde arttypische Entwicklung oder Behinderung anderer Baumbestände. Der Antragsteller muss diese Gründe nachweisen, und eine Ablehnung erfolgt, wenn der Baum als behandelbar eingeschätzt wird. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Fällgenehmigung und allen Schritten des Verfahrens.